Wie können
wir Ihnen helfen?
Die polnische und die EU-Gesetzgebung im Bereich der Kosmetikindustrie ist eine der kompliziertesten und vielschichtigsten. Die Folgen jeglicher Handlungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen des Produkts und seiner Wirkung (einschließlich der negativen) werden von der verantwortlichen Person getragen. Sie ist verwaltungsrechtlich und in einigen Fällen auch strafrechtlich für eventuelle Regelwidrigkeiten verantwortlich.
Das Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels mit den Experten von CosmetoSAFE gewährleistet die Sicherheit des Produkts und die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Wir helfen in jeder Phase:
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FORSCHUNGS-
UND EINFÜHRUNGSARBEITEN
- Richtige Bestimmung der Verantwortungsbereich
- Wissenschaftliche und technische Beratung zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen, zur Formulierung, zu notwendigen Tests oder zur Wirksamkeitsbewertung von Kosmetika
- Unterstützung bei der Erstellung von Marketing und visueller Kommunikation für das Produkt
- Vorbereitung einer vollständigen Dokumentation der kosmetischen Mittel (Formulierung, Rohstoffe, Untersuchung, Produktionstechnologie, Verpackung)
2
INVERKEHRBRINGEN
- Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels
- Notifizierung im europäischen Meldeportal für kosmetische Mittel (CPNP)
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ÜBERWACHUNG DES PRODUKTLEBENSZYKLUS AUF DEM MARKT
- Reformulierungen, Reklamationen, Nebenwirkungen
- Professionelle Beratung bei staatlichen Inspektionen und in Notsituationen